Hans-Otto Jacobi zur HGO-Novellierung: FDP lehnt neues Auszählverfahren ab

13.12.2024

Vielfalt in der Demokratie bedeutet für uns Freie Demokraten, die Vielfalt an Meinungen, Standpunkten, Interessen, Weltanschauungen und sozialen Gruppen innerhalb einer Gesellschaft und auch in den Kommunen anerkennen und zu fördern. Das Ansinnen der Landesregierung, das Auszählverfahren bei künftigen Wahlen zu ändern – und zwar auf das nach dem Rechtswissenschaftler d’Hondt benannte Verfahren – steht in direktem Widerspruch dazu, denn es benachteiligt kleinere Parteien und Wählergemeinschaften, weil es die Mandate in einer Weise verteilt, die größere Parteien proportional bevorzugt. Die FDP lehnt das von der Landesregierung vorgesehene Ändern des Auszählverfahrens klar ab und unterstützt den von drei Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung vorgelegten Antrag.

Die Landesregierung behauptet, die Änderung des Auszählverfahrens leiste einen Beitrag zum Verringern fortschreitender Zersplitterung kommunaler Gremien. Dies heißt im Klartext: Einerseits gibt es Sorge, dass immer weniger Menschen zur Mitarbeit in der Kommunalpolitik bereit sind. Und andererseits wird die Vielfalt, die wir teilweise noch in kommunalen Parlamenten antreffen, von der Landesregierung als „Zersplitterung“ beklagt.

Für die Akzeptanz einer Demokratie ist wichtig, Vielfalt zu respektieren und politische Gremien so zu gestalten, dass verschiedene Meinungen, Interessen und Stimmen berücksichtigt werden. Vielfalt ist damit kein lästiges Übel, dessen Einzug in kommunale Parlamente möglichst zu verhindern ist. Der Plan der Landesregierung ist damit ein direkter Angriff auf die demokratische Pluralität in unserem Land. Und zwar aus purem Eigeninteresse. Schwarz-Rot strebt offenbar Kreistage und kommunale Parlamente an, in denen möglichst wenige Parteien und Gruppen vertreten sind, um möglichst kritiklos durchregieren zu können. Demokratische Vielfalt sieht jedoch anders aus.

Das bisherige Auszählverfahren nach Hare/Niemeyer wurde vor mehr als 20 Jahren von Jörg-Uwe Hahn mit dem damaligen CDU-Innenminister Volker Bouffier verhandelt und vereinbart. In den Koalitionen der CDU mit FDP und Grünen behielt es Bestand. Mit der SPD, die früher auch einmal für „mehr Demokratie wagen“ stand, soll nun mit der Umstellung das Benachteiligen kleinerer Parteien und Wählergruppen beschlossen werden. Ein bemerkenswertes Unterfangen.

Nachteilige Veränderungen drohen nicht nur bei dem Zusammensetzen von Stadtparlamenten und Ortsbeiräten; vielmehr potenzieren sich noch Effekte bei einem durchgängigen Anwenden dieses Prinzips bei dem Besetzen von Ausschüssen, Magistrat, Beiräten und Kommissionen. Eine transparente Modellrechnung, wie sich das neue Verfahren auf die Besetzungen auswirkt, wurde nicht vorgelegt. Mindestens hätten die Auswirkungen der verschiedenen Auszählverfahren dargestellt werden müssen.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass das Auszählverfahren nach Hare-Niemeyer mittlerweile bestens bekannt ist und sich gut bewährt hat. Bei einer Änderung wären auch die Programme der Ekom 21 entsprechend anzupassen, was für Kommunen mit Kosten verbunden ist. Außerdem hätte dann eine neue Einarbeitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erfolgen. Ein Umstellen des Auszählverfahrens ist zudem nach seriöser Einschätzung bis zur nächsten Kommunalwahl schwer umsetzbar.