FDP weist auf Steuerermäßigungen für private Baudenkmäler hin

Auf die Möglichkeit einer Steuerermäßigung bei der Grundsteuer für unter Denkmalschutz stehende private Gebäude weist der FDP-Ortsvorsitzende Prof. Jörg Werner hin: „Wie auch die Oberfinanzdirektion in Frankfurt mittteilt, können Eigentümer eines Gebäudes mit Denkmalschutz eine Ermäßigung in Höhe von 25 Prozent bei dem Finanzamt beantragen.“ Dazu ergänzt Fraktionsvorsitzender Hans-Otto Jacobi „Genauso wie die Stadt Rosbach bei mehreren ihrer Gebäude, können in den drei Stadtteilen auch die Eigentümer der ca. 75 in Privatbesitz befindlichen denkmalgeschützten Gebäude die Steuervergünstigung beantragen und so Steuern sparen“.
Illustration: KI-generiert mit OpenAI DALL·E.
