Bürgerwille soll Vorrang haben

Bei den geplanten Gebührenanpassungen für die städtischen Friedhöfe in Rosbach soll nach Meinung der FDP dem Willen von Bürgerinnen und Bürgern bei der Wahl der Bestattungsform in möglichst hohem Maße entsprochen werden. Im Gegensatz zu dem nur zwei Kilometer entfernt gelegenen Friedhof in Burgholzhausen sollen laut vorgelegtem Satzungsentwurf sich selbst zersetzende Urnen in einer Urnenwand in Rosbach nicht gestattet sein.

Wenn die Stadtverordneten am 2. Juli über eine neue Friedhofsatzung und die Bestattungsgebühren beraten, will die FDP daher darauf hinwirken, dass den Bürgerwünschen größtmöglich entsprochen wird. „Dieses hohe Gut wollen wir unterstützen und lehnen vom Magistrat vorgesehene unnötige Einschränkungen ab. Es ist nicht verständlich, weshalb in unserer Stadt untersagt sein soll, was in benachbarten Kommunen möglich ist und dort auch in Anspruch genommen wird“, begründet der Fraktionsvorsitzende Hans-Otto Jacobi die Haltung der FDP.

Entgegen der Vorstellung des Magistrats will die FDP erreichen, dass, wie in anderen hessischen Kommunen, das Beantragen eines späteren Beisetzens einer Urne auch in einem Einzelgrab sowie das Verwenden von sich zersetzenden Urnen in einem Urnengrab und ebenso einer Urnenwand möglich ist. Die Möglichkeit des Beisetzens einer Urne auch in einem Reiheneinzelgrab entspricht nach Meinung des FDP-Ortsvorsitzenden Jörg Werner dem Wunsch etlicher Bürgerinnen und Bürger. „Es ist nicht verständlich, wenn dies nach Vorschlag des Magistrats nur beispielsweise in einem Doppelgrab erlaubt sein soll.“ Wenn das Beisetzen von Urnen in einem Einzelgrab erlaubt wird, bedeute dies zwar geringere Einnahme für die Stadt, gleichzeitig aber auch geringe Kosten für die Bürger.

Bei Nachfrage der FDP wurde von der Erfahrungen in der Nachbarkommune berichtet, dass sich auflösende Urnen auch in Urnenwänden in immer stärkeren Maße eingesetzt werden. Begründende Bedenken des Magistrats, dass eventuell durch Wind Ascheteile über das Friedhofgelände hinaus geweht werden könnten, halten die Freien Demokraten für wenig stichhaltig. Auch wenn in Deutschland das Bestatten von Asche in freier Natur nur begrenzt möglich sei, sollten Bürger selbstbestimmt wählen können, mit welcher Urnenart das Bestatten in einer Urnenwand erfolgen solle.

Neben Kritik an Vorlagen des Magistrats wollen die Liberalen auch dazu beitragen, die städtischen Zuschussbedarfe für Friedhöfe nicht nur durch höhere Bestattungsgebühren zu mindern. Mit einer Anfrage wollen sie klären, wo es wie große Flächen auf städtischen Friedhöfen gibt, die nicht unmittelbar von einer Friedhofsmauer umgeben. Hier können nach einem erforderlichen Entwidmen statt dem Verursachen von Kosten sinnvolle Möglichkeiten für das künftige Nutzen dieser Flächen vom Magistrat vorgeschlagen werden.