Stellungnahme der FDP-Fraktion zu Einrichtungen der Kinderbetreuung

21.03.2018

Während der nun schon weit mehr als ein Jahr andauernden Erörterungen zu Einrichtungen der Kinderbetreuung in Rosbach ergaben sich nach intensiven Arbeiten der letzten Wochen und Monate zwischen und innerhalb der Fraktionen sowohl Übereinstimmungen, als auch unterschiedliche Auffassungen. Die aus unserer Sicht wesentlichen Aspekte fasse ich gerne zusammen:

Einigkeit besteht zwischen uns allen, dass das bedarfsorientierte Bereitstellen von Betreuungsplätzen für Kinder weiterhin eine zentrale städtische Aufgabe bleibt und dass hierzu im Baugebiet „Sang“ eine neue Kindertagesstätte benötigt wird. Der Ansatz der Integration behinderter Kinder wurde dabei von niemand infrage gestellt. Darüber hinaus bestand zumindest weitgehender Konsens, dass erstmals in unserer Stadt ein freier Träger diese KiTa betreiben soll.

Erste Differenzen bestanden in den Fragen, wie groß die Einrichtung werden soll und ob die KiTa als städtisches Gebäude oder durch den Träger errichtet werden soll. Mit Bedauern stellen wir fest, dass sich die Stadt im Gegensatz zur früheren Praxis mit einem städtischen Bau aktuell überfordert sieht und hieraus wohl auch keinerlei finanzieller Vorteil entsteht. Zu einem Null-Tarif ist die Fremdvergabe sicher nicht zu bekommen. Darüber hinaus steht fest, dass seitens der Stadt durch begleitende und kontrollierende Arbeiten während des Bauens dennoch erhebliche Energie aufgewendet wird. Die direkte Zusammenarbeit mit einem von der Stadt beauftragten Architekten, gerade in Anbetracht der nun angedachten annähernden Vollfinanzierung des Baus durch die Stadt, wäre nach unserer Einschätzung sinnvoller. Mehrfach machten wir zudem auf entstehenden Zeitdruck aufmerksam und forderten Entscheidungen bereits im letzten Jahr. Nachdem bereits Mitte August die Ergebnisse der Ausschreibung vorlagen wurde etliche Zeit vertan. Erst sieben Monate später stehen heute Entscheidungen an. Die erforderliche Zeit für eine eigene städtische Ausschreibung soll nun nicht mehr ausreichen. Mögliche negative finanzielle Konsequenzen auch hieraus haben die Bürgerinnen und Bürger zu tragen.

Nach dem Vorstellen der vorausgewählten Bewerber schienen alle Anbieter grundsätzlich geeignet für das Betreiben der KiTa. Dennoch gab es durchaus unterschiedliche Meinungen zu dem zu bevorzugenden Kandidaten. Nach offenem Austausch mit vielen Kolleginnen und Kollegen wissen wir, dass hierzu offenbar auch innerhalb mehrerer Fraktionen durchaus unterschiedliche Meinungen vorliegen. „Terminal for Kids“ steht auch für uns auf dem ersten Platz. Dies aus pädagogischen Gründen wegen des starken Einbeziehens des Umgangs mit Tieren und der Tatsache, dass wegen des vorgestellten zweigeschossigen Baukonzepts bauwilligen Familien noch Grundstücke zum Kauf angeboten werden könnten. Wegen des finanziellen Gewinns durch zusätzliche Grundstücksverkäufe bedeutete dies zugleich auch geringere städtische Gesamtausgaben.

Mit viel Energie und hohem zeitlichem Aufwand wurde auch mit zahlreichen ehrenamtlich fungierenden Elternvertretern das Ausschreiben und Auswerten einvernehmlich abgestimmt. Erstaunt und ohne jede Vorankündigung hatten wir demgegenüber erst in der Endphase zur heutigen Beschlussfassung zur Kenntnis zu nehmen, dass seitens der Verwaltung bei der Vertragsgestaltung gravierende Änderungen gegenüber der Ausschreibung vorgenommen wurden, die den bisherig benannten Kriterien teilweise völlig widersprechen. Dies ruft neben großer Verwunderung auch Bedenken hervor. In der Ausschreibung ist festgelegt, dass der freie Träger u. a. die Finanzierung der Einrichtung übernimmt. Betont wurde stets, dass keine Haushaltsmittel für den Bau einzustellen seien. Nun die absolute Kehrtwende: Die Stadt stellt laut dem nun vorliegenden Vertragsentwurf bis zu 4 Millionen in einem noch zu beschließenden Nachtragshaushalt bei Bauerrichtungskosten von bis 5,25 Millionen zur Verfügung. Ob die im Vertrag genannten Summen sowie die kalkulierten, aber nicht definitiv abgesicherten Zuschüsse für den Abschluss des Baus ausreichen, ist leider nicht mit Sicherheit zu sagen.

Mehr als eine ledigliche Randanmerkung stellt zudem eine juristische Problematik bei der Vertragsgestaltung dar. Entsprechend einem uns vorgelegten Rechtsgutachten aus 2016, das Grundlage der Ausschreibung ist, werfen die nun im Rahmen des enormen Baukostenzuschusses diskutierte begleitende Steuerungs- und Kontrollmöglichkeit der Stadt gravierende Fragen auf. Als unauflösliche „Zwickmühle“ ergibt sich dabei: Je geringer die Einflussmöglichkeit der Stadt beim Bau ausgeprägt ist, umso weniger Bestimmungsmöglichkeit für uns. Dies bezieht sich auf Gestaltung und Kosten. Umgekehrt ruft eine stärkere städtische Mitwirkungsmöglichkeit laut Gutachten zwingend die eigene Ausschreibungspflicht hervor, die aber leider vermieden werden soll. Bei aller Notwendigkeit pragmatischer Lösungen: Weder die kalkulierte Hoffnung, wegen Diskrepanzen zwischen Ausschreibungsvorgaben und abgeschlossenem Vertrag werde wohl kein unterlegener Bewerber klagen, noch der uns Stadtverordnete beruhigen sollende Hinweis des Bürgermeisters, dass sich grundsätzlich ergebende Haftungsfragen lediglich auf die Mitglieder des Magistrats beziehen, sind eine wirkliche Beruhigung und für an rechtstaatlich einwandfreien Verfahren Interessierte auch keine befriedigende Antwort.

Mit Verabschieden des vorgelegten Vertragsentwurfs sind weitere Fragen zumindest offen und ungeklärt oder gar mit einem negativen Vorzeichen versehen: Wurde bislang auf den Betreuungsstandard „KiFög plus“ großer Wert gelegt, so beziehen sich der Vertrag und die vorgelegte Kostenkalkulation der Stellenplanung lediglich auf gesetzliche Vorgaben, somit jetzt nur noch „KiFög mit Leitungsfreistellung, ohne das bisherige KiFög plus“. Als Frage ergibt sich: Soll nun die Betreuungsintensität gesenkt werden oder steigen nochmals die kalkulierten Kosten? Auch das bisherige klare Prinzip, dass die Eltern sich ausschließlich an den Betreuungs- aber nicht an Gebäudekosten zu beteiligen haben, wird fraglich. Neben Belastungen für die steuerzahlenden Bürger werden auch Eltern auf gebührenentlastende Auswirkung durch die neue KiTa-Konzeption nicht hoffen können.

Ausgesprochen positiv ist demgegenüber die neue Entwicklung in Bezug auf die KiTa „Brüder Grimm“. Der bereits gefasste Beschluss zu deren Abriss ist mit der jetzt präsentierten Vorlage wieder vom Tisch, und dies nach unserer Ansicht nicht nur kurzfristig. Wir begrüßen, dass stattdessen nächstes Jahr erneut auch deren Sanieren, Umbau oder Neubau geprüft werden soll. Dies dann mit einem neuen Bürgermeister. Statt des Wiederholens längst bekannter und unveränderter Standpunkte bis hin zu dem Aspekt der gesamten Stadtentwicklung will ich vielmehr darauf verweisen, dass neue Herausforderungen sich bereits deutlich abzeichnen. Wie vor wenigen Tagen Experten auf einem Fachkongress im Hessischen Landtag prognostizierten, haben wir im Ballungsraum Rhein-Main in den nächsten Jahren von einem Verdoppeln des Bedarfs an U3-Plätzen auszugehen. Und auch aufgrund des Landtagswahlergebnisses werden sich im nächsten Jahr die zukünftigen Anforderungen an unsere Stadt deutlich besser ableiten lassen.

Als ihr Fazit stellt die FDP-Fraktion fest: Wegen der dargestellten Bedenken können wir der vorgelegten Beschlussvorlage zur KiTa „Sang“ nicht zustimmen. Erkennen mussten wir zudem nach vielen Gesprächen auch am Rande der Beratungen, dass wir keine Mehrheit für die von uns favorisierten Lösungen „Eigenbau der Stadt und dessen Betreiben durch Terminal for Kids“ finden. Wir enthalten uns deshalb hier, da wir weitere Konfrontation bei Einrichtungen zur Kinderbetreuung nicht für sinnvoll halten und verhindern wollen. Dem Beschlussvorschlag zu der weiteren Verwendung der KiTa „Brüder Grimm“ stimmen wir selbstverständlich gerne zu.

Jens Jacobi